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Die praktische Prüfung soll zeigen, dass
er dieses Wissen auch in die Praxis umsetzten kann, also ein
Kraftfahrzeug sicher (vor allem für die anderen Verkehrsteilnehmer)
im Straßenverkehr führen kann. Sie darf erst nach
Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgen und auch erst
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters!
(§ 17 Abs. 1 Satz 4 FeV)
Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten
nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden, sonst
ist die theoretische Prüfung ungültig.
Zwischen dem Abschluss der praktischen Prüfung oder - wenn keine
praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen dem Abschluss
der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins
dürfen maximal zwei Jahre vergehen, sonst sind beide Prüfungen
nicht mehr gültig, und man muss wieder von Vorne anfangen.
Auch darüber sollte gesprochen werden:
Das "Nichtbestehen"
- Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht
vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht
weniger als zwei Wochen) wiederholt werden.
- Wird die theoretische oder die praktische
Prüfung auch nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden,
darf der Bewerber die jeweilige Prüfung erst nach Ablauf von
drei Monaten wiederholen.
Und zum Schluss noch ein paar Daten:
Wann darf man denn nun endlich zur Fahrschule
und wann kann man frühestens die Prüfung ablegen?
Wir wollen natürlich nicht versäumen,
uns um die (fast wichtigsten) Fragen der angehenden "Schumacher
der Landstraße" zu kümmern, die es gar nicht
abwarten können, bis endlich der Tag der Anmeldung bzw.
Prüfung gekommen ist.
Aber wie immer, so hat auch hier der Gesetzgeber mal wieder
seine Finger mit im Spiel und setzt dem Euphorismus der allzu
eifrigen Jugendlichen enttäuschende Grenzen.
Aber lesen Sie selbst...
- Die Anmeldung in einer Fahrschule kann ab
dem 17. Geburtstag erfolgen.
- 6 Monate vor dem 18. Geburtstag kann der
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Papiere) beim Ordnungsamt
abgegeben werden.
- 3 Monate vor dem 18. Geburtstag kann die
theoretische Prüfung abgelegt werden.
- 1 Monat vor dem 18. Geburtstag kann die praktische
Fahrprüfung abgelegt werden. Der Führerschein wird nach Bestehen
der Fahrerlaubnisprüfung dem Fahrschüler jedoch erst an seinem
18. Geburtstag ausgehändigt!
Na wenn das nicht frustrierend wirkt, dann ist
die Freude wohl so groß, bald einen "Lappen"
sein Eigen nennen zu dürfen, dass so kleinliche Einschränkungen
und Verzögerungen diese nicht im geringsten mindern.
Um so besser - Also, alle die bereit sind, alle
die alt genug sind:
"Auf in den Kampf"
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