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Die Kosten einer Prüfung kann
man sich in den Gebührentabellen unter Behörden
ansehen!
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung Klasse
C (Klasseneinteilung)
kann auf Wunsch des Bewerbers die praktische Prüfung Klasse B
abgelegt werden. Analog dazu kann bei Nichtbestehen der Klasse
CE die praktische Prüfung in Klasse B und C abgelegt werden.
Wie lange der Prüfling denn nun schwitzen muss,
bevor er die Prüfung hinter sich hat, zeigt die nun folgende
Tabelle über die Prüfungsdauer. Die Zeiten sind vorgegeben
und dürfen nur dann unterschritten werden, wenn
- der Bewerber schon vorher gezeigt hat, dass er
den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.
In den folgenden Fällen verkürzt sich die
Dauer der praktischen Prüfung jeweils um ein Drittel:
- bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis
auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe,
- bei der Erweiterung einer leistungsbeschränkten
Fahrerlaubnis der Klasse A auf eine unbeschränkte
Klasse A vor Ablauf der zweijährigen Frist (§
6 Abs. 2 Satz 1 FeV)
Die Prüfungsdauer beträgt mindestens
bei:
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Klasse
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Minuten
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A
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60
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A1
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45
|
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B
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45
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BE
|
45
|
|
C
|
60
|
|
CE
|
60
|
|
C1
|
45
|
|
C1E
|
45
|
|
D
|
75
|
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DE
|
45
|
|
D1
|
60
|
|
D1E
|
45
|
|
M
|
30
|
|
T
|
60
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Die praktische Prüfung setzt sich aus folgenden
Teilbereichen zusammen:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Abfahrtkontrolle bei den Klassen C, C1, D, D1
und T (siehe "praktische Ausbildung"),
- Handfertigkeiten nur bei den Klassen D und
D1 (siehe "praktische Ausbildung"),
- Verbinden und Trennen von Fahrzeugen - nur bei
den Klassen BE, CE, C1E, DE, D1E und T - (siehe "praktische
Ausbildung"),
- Grundfahraufgaben (siehe "praktische Ausbildung"),
- Prüfungsfahrt.
Eine Prüfung darf nur dann als nicht bestanden
gewertet werden, wenn der Fahrschüler ein erhebliches Fehlverhalten
an den Tag gelegt hat.
Das ist dann der Fall, wenn er einmal:
- jemanden gefährdet oder schädigt,
- die Vorfahrt oder Vorrangregelung
grob missachtet,
- bei Rot über die Ampel fährt oder
das entsprechende Zeichen eines Polizisten missachtet,
- die Verkehrszeichen "Stoppschild",
"Verbot für Fz aller Art" oder "Verbot
der Einfahrt" missachtet,
- andere Vorschriftszeichen nicht beachtet und dadurch
jemanden gefährdet,
- im Überholverbot jemanden überholt,
- mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h
an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen
halten, vorbeifährt,
- sich auf der Gegenfahrbahn einordnet zum Abbiegen,
- eine mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
oder ein Fehlverhalten gegenüber Kindern, Älteren und
Hilfsbedürftigen an den Tag legt.
Das ist ebenfalls der Fall, wenn er eine Wiederholung
oder Häufung von verschiedenen Fehlern begeht:
- mangelhafte Verkehrsbeobachtung,
- nicht angepasste Geschwindigkeit,
- Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit
Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
aber nicht mehr als 20 km/h,
- mangelnder Abstand,
- mangelnde Bremsbereitschaft,
- Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots,
- Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen,
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen,
- Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers,
- Fehler bei der Fahrzeugbedienung,
- Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden
Fahrweise.
Quellen: §§ 17, 18 FeV, KfzPrüfRiLi
Nr. 5.1.1
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