Alt gegen neu

Es gibt keinen Tauschzwang!
Der "alte Lappen" bleibt auch weiterhin gültig.
Folgende Personen sollten über eine Umschreibung nachdenken:
Wollen Sie weiterhin Kfz der Klasse 2 fahren?
Wollen Sie weiterhin Kfz bis 7,5 t und Züge bis 18,5 t fahren (Klasse 3)?
Dann müssen diejenigen,

  • die dieses Jahr 50 werden den neuen Schein bis zu ihrem Geburtstag umschreiben,
  • die in diesem Jahr schon älter als 50 sind bis zum 31. 12. 2000 den Schein umschreiben.

Verstreicht die Frist, so bleiben einem nur noch die unbefristeten Klassen und die "verkleinerte" Klasse BE.

Aber wie sieht es aus, wenn der neue Führerschein beantragt oder erteilt wird? Welche Klassen werden bestätigt?
Die folgende Tabelle gibt Auskunft.
Zum berechtigten Führen dieser Kraftfahrzeuge reicht auch der bisherige Führerschein.

Quelle: FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Anlage 3 zu § 6 Abs 7.

Klasse
alt
Klassen
nur auf Antrag
Schlüsselzahlen
weitere Berechtigungen
1
erteilt vor dem 1.12.54
A, A1, B, M, L
 
L 174, 175
1
erteilt im Saarland
nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
A, A1, B, M, L
 
L 174, 175
1
erteilt nach dem 30.11.54 und vor dem 1.1.89
A, A1, M, L
 
L 174, 175
1
erteilt nach dem 31.12.88
A, A1, M, L
 
L 174
1a
erteilt vor dem 1.1.89
A, A1, M, L
 
L 174, 175
1a
erteilt nach dem 31.12.88
A 1 , A1, M, L
 
L 174
1
beschränkt auf Leichtkrafträder
erteilt nach dem 31.3.80 und vor dem 1.4.86
A1, M, L
 
L 174, 175
1b
erteilt vor dem 1.1.89
A1, M, L
 
L 174, 175
1b
erteilt nach dem 31.12.88
A1, M, L
 
L 174
2
erteilt vor dem 1.12.54
A, A1, B, BE, C1, C1 E, C, CE, M, L, T
 
C 172
2
erteilt im Saarland nach dem 30.11.54 und vor dem 1.10.60
A, A1, B, BE, C1, C1 E, C, GE, M, L, T
 
C 172
2
erteilt erteilt vor dem 1.4.80
A1, B, BE, C1, C1 E, C, CE, M, L, T
 
C 172
2
nach dem 31.3.80
B, BE, C1, C1 E, C, CE, M, L, T
 
C 172
3
a+b
vor dem 1.12.54
A, A1, B, BE, C1, C1 E, M, L
CE 79 (C1 E>12000 kg, L £3) T (L=Achsen)
C1 171,L 174, 175
3
erteilt im Saarland nach dem 30. 11. 54 und vor dem 1.10.60
A, A1, B, BE, C1, C1 E, M, L
CE 79 (C1 E>12000 kg, L3) T (L=Achsen)
C1 171, L 174, 175
3
erteilt vor dem 1.4.80
A1, B, BE, C1, C1 E, M, L
CE 79 (C1 E>12000 kg, L £3) T (L=Achsen)
C1 171, L174, 175
3
erteilt nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89
B, BE, C1, C1 E, M, L
CE 79 (C1 E>12000 kg, L £3) T (L=Achsen)
C1 171, L174,175
3
erteilt nach dem 31.12.88
B, BE, C1 E, M, L
CE 79 (C1 E>12000 kg, L £3) T (L=Achsen)
C1 171, L174
4
erteilt vor dem 1.12.54
A, A1, B, M, L
 
L174, 175
4
erteilt im Saarland nach dem 30. 11. 54 und vor dem 1.10.60
A, A1, B, M, L
 
L174, 175
4
erteilt vor dem 1.4.80
A1, M, L
 
L174, 175
4
erteilt nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89
M, L
 
L174, 175
5
erteilt nach dem 31.12.88
M, L
 
L 174
5
erteilt vor dem 1.4.80
M, L
 
L 174, 175
5
erteilt nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89
L
 
L 174, 175
5
erteilt nach dem 31.12.88
L
 
L 174
Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (alt)
unbeschränkte Fahrerlaubnisklassen (neu)
Klasse und Schlüsselzahl beschränkter Fahrerlaubnisklassen 
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
D1, D1 E, D, DE
   
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen beschränkt auf Fahrzeuge mit nicht mehr als 14 Fahrgastplätzen
D1, D1 E
   
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen beschränkt auf Fahrzeuge mit nicht mehr als (S1) 24 Fahrgastplätzen nicht mehr als 7500 kg zulässiger Gesamtmasse
D1, D1 E
D 79 (S1 £24/7500 kg)

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