|
Das sind die unbefristeten Klassen: A
- A1 - B - BE - L - M - T
Alle Umschreiber erhalten bei
der alten Klasse
2 (C, CE), 3 (C1, C1E)
die neue Klasse
C - CE - C1- C1E
erstmal unbefristet bis zu deren vollendetem 50. Lebensjahr
erteilt.
Für alle Neueinsteiger und Wiedererteiler gilt: Sie bekommen
diese Klassen sofort nur auf 5 Jahre befristet erteilt! Danach werden
diese Klassen immer um weitere 5 Jahre verlängert, sofern der
Besitzer dies bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt
und dabei sowohl ein augenärztliches als auch amtsärztliches
Gutachten (was natürlich zu seinen Gunsten ausfallen sollte)
vorlegt. Diese Prozedur wiederholt sich dann alle 5 Jahre. Sollte
jemand diesen Termin "verschwitzen", oder kein Interesse
mehr an diesen Klassen haben (denn die beiden ärztlichen Gutachten
sind auch nicht gerade mal billig), braucht Er nicht um seinen Lappen
zu bangen, da ihm alle "unbefristeten Klassen" (s.o.) erhalten
bleiben. Lediglich die abgelaufenen Klassen existieren dann nicht
mehr*. Aber keine Angst - wer glaubt, dass das alles so schnell geht,
der sei hier erst einmal beruhigt - Nach Ablauf einer Frist hat jeder
innerhalb von 2 Jahren noch immer die Möglichkeit, die abgelaufenen
Klassen zu verlängern! (§ 24 Absatz 3 FeV)
*Achtung: Bei fahren ohne
Fahrerlaubnis = Straftat = mächtig teuer!
Für die Klassen D1
- D1E - D - DE (Personenbeförderungsschein)
gilt folgender Grundsatz:
Sie werden nur auf 5 Jahre erteilt, um weitere 5 Jahre
verlängert (so wie bei den Klassen C1..CE schon beschrieben).
Umschreiber bekommen die Klassen auf 5 Jahre erteilt, sofern sie das
50. Lebensjahr dabei nicht überschreiten; denn dann gilt: alles
über 50 ab zum Arzt und erst einmal die Gutachten erstellen lassen.
Kontrollieren Sie bei Erhalt des Kartenführerscheins,
ob evtl. Befristungen von Klassen auch das korrekte Ablaufdatum ausweisen.
Sonst geht Ihnen wertvolle Zeit verloren.
|