Unbefristeter Führerschein? "JEIN"!

Alle folgenden Klassen, ob sie nun jemandem durch Umschreibung, Neuerteilung oder Ersterbwerb erteilt werden, gelten neben den unten aufgeführten Fristen solange, bis man den Schein freiwillig abgibt, oder, in dem weniger schönen Fall, einem die Fahrerlaubnis entzogen wird - weswegen auch immer
(Quelle:FeV - § 23)

 

Das sind die unbefristeten Klassen: A - A1 - B - BE - L - M - T

Alle Umschreiber erhalten bei

der alten Klasse 2 (C, CE), 3 (C1, C1E) die neue Klasse C - CE - C1- C1E

erstmal unbefristet bis zu deren vollendetem 50. Lebensjahr erteilt.
Für alle Neueinsteiger und Wiedererteiler gilt: Sie bekommen diese Klassen sofort nur auf 5 Jahre befristet erteilt! Danach werden diese Klassen immer um weitere 5 Jahre verlängert, sofern der Besitzer dies bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt und dabei sowohl ein augenärztliches als auch amtsärztliches Gutachten (was natürlich zu seinen Gunsten ausfallen sollte) vorlegt. Diese Prozedur wiederholt sich dann alle 5 Jahre. Sollte jemand diesen Termin "verschwitzen", oder kein Interesse mehr an diesen Klassen haben (denn die beiden ärztlichen Gutachten sind auch nicht gerade mal billig), braucht Er nicht um seinen Lappen zu bangen, da ihm alle "unbefristeten Klassen" (s.o.) erhalten bleiben. Lediglich die abgelaufenen Klassen existieren dann nicht mehr*. Aber keine Angst - wer glaubt, dass das alles so schnell geht, der sei hier erst einmal beruhigt - Nach Ablauf einer Frist hat jeder innerhalb von 2 Jahren noch immer die Möglichkeit, die abgelaufenen Klassen zu verlängern! (§ 24 Absatz 3 FeV)

*Achtung: Bei fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat = mächtig teuer!

Für die Klassen  D1 - D1E - D - DE  (Personenbeförderungsschein)

gilt folgender Grundsatz:

Sie werden nur auf 5 Jahre erteilt, um weitere 5 Jahre verlängert (so wie bei den Klassen C1..CE schon beschrieben).
Umschreiber bekommen die Klassen auf 5 Jahre erteilt, sofern sie das 50. Lebensjahr dabei nicht überschreiten; denn dann gilt: alles über 50 ab zum Arzt und erst einmal die Gutachten erstellen lassen.

Kontrollieren Sie bei Erhalt des Kartenführerscheins, ob evtl. Befristungen von Klassen auch das korrekte Ablaufdatum ausweisen. Sonst geht Ihnen wertvolle Zeit verloren.

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