Schlüsselzahlen der Europäischen
Union
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| 01 |
Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches
Gutachten ausdrücklich gefordert: |
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01.01
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Brille |
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01.02
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Kontaktlinsen |
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01.03
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Schutzbrille |
| 02 |
Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
| 03 |
Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
| 05 |
Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen |
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05.01
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Nur bei Tageslicht |
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05.02
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In einem Umkreis von ... km des Wohnsitzes oder
innerorts |
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05.03
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Ohne Beifahrer/Sozius |
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05.04
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Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit
von nicht mehr als ... km/h |
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05.05
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NUR mit Beifahrer |
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05.06
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ohne Anhänger |
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05.07
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Nicht gültig auf Autobahnen |
| 10 |
Angepasste Schaltung |
| 15 |
Abgepasste Kupplung |
| 20 |
Abgepasste Bremsmechanismen |
| 25 |
Abgepasste Beschleunigungsmechanismen |
| 30 |
Abgepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
| 35 |
Abgepasste Bedienvorrichtungen |
| 40 |
Abgepasste Lenkung |
| 42 |
Abgepasste(r) Rückspiegel |
| 43 |
Abgepasster Fahrersitz |
| 44 |
Anpassungen des Kraftrades |
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44.01
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Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
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44.02
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(Abgepasste) handbetätigte Bremse |
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44.03
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(Abgepasste) fußbetätigte Bremse |
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44.04
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Abgepasste Beschleunigungsmechanismen |
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44.05
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Abgepasste Handschaltung und Handkupplung |
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44.06
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Abgepasste Rückspiegel |
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44.07
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Abgepasste Kontrolleinrichtungen |
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44.08
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Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens
mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen |
| 45 |
Kraftrad nur mit Beiwagen |
| 50 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
| 51 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
| 55 |
Kombination von Anpassungen des Fahrzeugs |
| 70 |
Umtausch des Führerscheins Nummer ..., ausgestellt
durch ...(EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates
UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates) |
| 71 |
Duplikat des Führerscheins Nummer ... (EU-Unterscheidungszeichen,
im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) |
| 72 |
NUR Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum
von höchstens 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11
kW (A1) |
| 73 |
Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge
der Klasse B (B1) |
| 74 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1) |
| 75 |
Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1) |
| 76 |
Nur Fahrzeuge der Klasse 0 mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höchstens 1500 kg (C1), die einen Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen,
sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000
kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1 E) |
| 77 |
Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16
Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern |
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a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse
des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
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b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung
verwendet wird (D1E) 78 nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
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| 79 (...) |
Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen
Spezifikationen entsprechen. |
79
C1E>
12000 kg
L £3 |
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der
bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von
dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als
12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse
C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr
als 12000 kg betragen kann (nicht durch C1 E abgedeckter Teil)
(Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der
Achsen.) |
79
S1£
24/7500 kg |
Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit
24 Fahrgastplätzen oder max. 7500 kg zulässiger Gesamtmasse.
(Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der
Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.) |
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Nationale
Schlüsselzahlen
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| 104 |
Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
| 171 |
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der
Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500
kg, jedoch ohne Fahrgäste |
| 172 |
Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der
Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste |
| 173 |
Klasse C1 E, gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien
Anhängern bei einer Gesamtzugmasse über 12000 kg |
| 174 |
Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen
mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse
gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h
geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger
für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der
durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen
Weise gekennzeichnet sind. |
| 175 |
Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit
Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum
von nicht mehr als 50 cm³. |
| 176 |
Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres
auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt. |
| 177 |
Klasse L, auch gültig im Umfang der mitzuführenden
Ausnahmegenehmigung |