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Kontrollblatt-Fälschung - Straftat?

Das Bayrische OLG hat geurteilt, dass ein Lkw-Fahrer, der einen zweiten Fahrer vortäuscht, um so um die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten herumzukommen, nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz, und somit keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen begeht. Diese Straftat würde nämlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Quelle: Bayerisches OLG, AZ: 4 St RR 31/2001