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Kontrollblatt-Fälschung - Straftat?
Das Bayrische OLG hat
geurteilt, dass ein Lkw-Fahrer, der einen zweiten Fahrer vortäuscht,
um so um die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten herumzukommen,
nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz, und
somit keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch wegen Fälschung
technischer Aufzeichnungen begeht. Diese Straftat würde
nämlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf
Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Quelle: Bayerisches OLG, AZ: 4 St RR 31/2001
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