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Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Wer die Frage beantwortet haben möchte,
was eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist, muss zunächst
den § 24 StVG kennen lernen. Dort ist festgeschrieben,
dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit der Sache nach eine Zuwiderhandlung
gegen Regelungen darstellt, die in oder aufgrund von verkehrsrechtlichen
Verordnungen getroffen werden. Die wichtigsten drei verkehrsrechtlichen
Verordnungen, die auf der Grundlage von § 6 StVG erlassen
wurden, sind die StVO, die Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FEV).
Aber nicht alle Verstöße gegen die
in den einzelnen Verordnungen festgeschriebenen Regeln stellen
Ordnungswidrigkeiten dar, sondern nur diejenigen Tatbestände,
die in den drei Sammelvorschriften der §§ 49 StVO,
69a StVZO und 75 FEV aufgezählt werden.
Erfüllt ein Betroffener (so die verfahrenstechnische
Bezeichnung des Täters einer Ordnungswidrigkeit) die Merkmale
des objektiven (= äußeren) und subjektiven (=inneren)
Tatbestands einer Vorschrift, die in den vorgenannten Sammelvorschriften
erwähnt ist, so liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor,
die im Falle einer Ermittlung geahndet werden kann.
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