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Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Wer die Frage beantwortet haben möchte, was eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist, muss zunächst den § 24 StVG kennen lernen. Dort ist festgeschrieben, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit der Sache nach eine Zuwiderhandlung gegen Regelungen darstellt, die in oder aufgrund von verkehrsrechtlichen Verordnungen getroffen werden. Die wichtigsten drei verkehrsrechtlichen Verordnungen, die auf der Grundlage von § 6 StVG erlassen wurden, sind die StVO, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FEV).

Aber nicht alle Verstöße gegen die in den einzelnen Verordnungen festgeschriebenen Regeln stellen Ordnungswidrigkeiten dar, sondern nur diejenigen Tatbestände, die in den drei Sammelvorschriften der §§ 49 StVO, 69a StVZO und 75 FEV aufgezählt werden.

Erfüllt ein Betroffener (so die verfahrenstechnische Bezeichnung des Täters einer Ordnungswidrigkeit) die Merkmale des objektiven (= äußeren) und subjektiven (=inneren) Tatbestands einer Vorschrift, die in den vorgenannten Sammelvorschriften erwähnt ist, so liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die im Falle einer Ermittlung geahndet werden kann.


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