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Sinn und Zweck der StVO

Der Straßenraum in Deutschland ist - trotz seines auch weiterhin voran schreitenden zügigen Ausbaus - seit jeher begrenzt. Aber nicht nur die - zumal in Ballungsgebieten - stetig zunehmenden Staus weisen auf die Tatsache hin, dass die absolute Anzahl an Kraftfahrzeugen in noch weit stärkerem Maße zugenommen hat, als es die Länge des Straßennetzes störungsfrei verkraften könnte. Diese absolute und überproportionale Zunahme an Kraftfahrzeugen ist trotz des in vielen Familien zu beobachtenden Trends zum Drittwagen auch ein Zeichen einer mobilen Gesellschaft, deren Fahrerlaubnisinhaber ihr Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in der Weise einer ungehinderten Teilnahme am Straßenverkehr ausüben wollen.
Gleichzeitig ist die Bundesrepublik Deutschland aber auch eine Gesellschaft von Individualisten, deren Drang zur Selbstverwirklichung auf dem Gebiet der Verkehrsteilnahme zu einem Chaos führen würde, wenn es nicht ein staatliches Regelwerk gäbe, das auf die verschiedenen objektiven und subjektiven Bedürfnisse der Teilnahme am Straßenverkehr zugeschnitten ist. Dieses Regelwerk für das Zurechtfinden im komplexen System des Straßenverkehrs bildet die StVO, deren weit gespannte Aufgabe es also ist, einerseits einen flüssigen Verkehrsablauf, aber andererseits auch eine sichere Verkehrsteilnahme zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck hält diese Verordnung nicht nur Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer vor, sondern enthält auch neben den im Verkehrsraum vorzufindenden Verkehrszeichen und -einrichtungen noch die entsprechenden Zuständigkeiten der für den Straßenverkehr verantwortlichen Verkehrsbehörden.
Damit erfüllt die StVO für die von dieser Verordnung geregelten Lebenssituationen gleichzeitig auch den staatlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 GG, der den verschiedenen staatlichen Institutionen die Pflicht überträgt, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der in Deutschland lebenden Menschen in umfassender Hinsicht zu schützen.


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