|
Verkehrsflächen
Die Einteilung des Verkehrsraumes
in verschiedene Verkehrsflächen ist nicht nur entscheidend
für deren weitere Bedeutung als öffentlicher Verkehrsraum,
sondern ebenso wichtig für die sichere bauliche Gestaltung
dieser der Öffentlichkeit zugänglichen Straßen,
Wege und Plätze.
Der Oberbegriff der Straße
umfasst nahezu jeden öffentlich benutzbaren Teil des Verkehrsraums
und damit ebenso den rechtlich-öffentlichen wie auch den
tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum, so dass sich
der Straßenverkehr als jede Nutzung der für die Öffentlichkeit
zugänglichen Verkehrsflächen darstellt. Die Bestandteile
der Straße, die in vielen Regelungen als wichtiges Tatbe-standsmerkmal
dient (z. B. §§ 29, 31, 33 StVO), sind vielfältig
und oft baulich gut voneinander zu unterscheiden. Auf Straßen
finden sich als deren Bestandteile Fahrbahnen, die dem Fahrzeugverkehr
dienen und in Fahrstreifen unterteilt sind, ebenso wie oft auch
Sonderwege für Straßenbahnen, Parkstreifen, Geh-
und Radwege (die nach § 10 StVO allesamt als andere Straßenteile
gelten). Es bedarf keiner größeren Weisheit, um den
nahe liegenden Schluss zu ziehen, dass diese rechtliche Unterscheidung
der verschiedenen Verkehrsflächen auch einen Einfluss auf
die mit der Nutzung verbundenen Rechte und Pflichten ausübt.
|