fahrprofi.de nachladen

Verkehrsmittel und -arten

Die Entscheidung darüber, welches - ob mit Motor- oder Muskelkraft bewegtes - Verkehrsmittel man benutzt, hat zur Folge, dass bestimmte Vorschriften des Verkehrsrechts gelten, die eigens auf den Gebrauch des gewählten Verkehrsmittels zugeschnitten sind. So müssen Radfahrer die besonderen Verhaltensregeln aus § 2 Abs. 4 StVO beachten. Ebenso wichtig ist die getroffene Grundentscheidung zur unterschiedlichen Verkehrsteilnahme für die Verkehrsfläche, die diesem Verkehrsmittel zur Nutzung zugewiesen ist. Danach müssen z. B. bis zu 8jährige Kinder gem. § 2 Abs. 5 StVO mit ihren Fahrrädern die Gehwege benutzen.

Als Verkehrsmittel gelten diesem sachbezogenen Unterscheidungskriterium folgend Kraftfahrzeuge, sonstige Fahrzeuge, Schie-nenfahrzeuge, sonstige Fortbewegungsmittel und sog. Bewegungsgeräte. Eine weitere Unterscheidung wird nach der übergeordneten Art der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums getroffen und trennt dabei z. B. die Verkehrsart des Fußgängerverkehrs vom Fahrzeugverkehr. Die Klassifizierung verschiedener Verkehrsarten, zu denen auch der Individualverkehr und der öffentliche Personennahverkehr zählen, spielt eine entscheidende Rolle in der kommunalen Verkehrspolitik, die beispielsweise durch entsprechende örtliche Verkehrsregelungen eine - allerdings sehr wohl sachlich zu begründende - Bevorzugung von Bussen und Bahnen vornehmen kann.


zurück Seitenanfang