fahrprofi.de nachladen

Wer ist Verkehrsteilnehmer?

Wie sich aus dem Begriff des Verkehrsteilnehmers bereits vermuten lässt, erfüllt eine Person erst über den Prozess einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr diesen Begriff.

Man muss sich also verkehrsrelevant verhalten, d. h. aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, um sich in Konsequenz dessen den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie z. B. der Grundregel des § 1 Abs. 2 unterordnen zu müssen.

Dies ist z. B. möglich durch:

  • die Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen als
    • Fußgänger,
    • Radfahrer oder
    • Autofahrer,
  • das Ein- und Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel (nicht aber deren passive Nutzung während der Fahrt) oder
  • der Vorgang des Einparkens am Fahrbahnrand.

Entscheidend für den zeitlichen Beginn der Verkehrsteilnahme ist das räumliche Betreten des öffentlichen Verkehrsraums, während die Verkehrsteilnahme mit dem Verlassen desselben endet

Beispiel: Mit dem Betreten der Straßenbahn verliert der Fahrgast seine Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer, die er durch Verlassen der Bahn wieder gewinnt. Damit ist auch der sich passiv verhaltende Insasse eines Kfz kein Verkehrsteilnehmer und unterliegt nicht den Verhaltensvorschriften der StVO.
Das Prinzip der Gleichrangigkeit aller Verkehrsteilnehmer soll als Rechtsgrundsatz dafür Sorge tragen, dass durch die Straßenverkehrsbehörden keine Verkehrsart gegenüber einer anderen etwa durch die Herstellung besonders kostenaufwendiger Verkehrsflächen bevorzugt berücksichtigt wird.


zurück Seitenanfang